Optionen einer teilweisen oder schrittweisen Vollgeldreform

Vollgeld durch Stichtagreform

Im folgenden werden verschiedene Optionen einer schrittweisen bzw nur teilweisen Vollgeldreform erörtert und ihre jeweiligen Möglichkeiten und Grenzen ausgelotet.

Um das Gesamtbild der Optionen nicht aus den Augen zu verlieren, möchte ich mit der ersten, sozusagen originären Option beginnen, nämlich Vollgeldreform als einer Stichtagreform. Eine solche Reform betrifft alle Banken in einem Währungsbereich zum selben Zeitpunkt. Wie immer man sich das im Detail vorstellt, es beinhaltet die folgenden drei Komponenten: 

1.  Das Münzmonopol der Regierung und das Banknotenmonopol der Zentralbank werden ausgedehnt auf Buchgeld und elektronisches Bargeld. Das damit entstehende Geldmonopol wird der Gesamtverantwortung der Zentralbank (oder, USA, einer unabhängigen Geldkommission) unterstellt.
2a. Die Erzeugung von Giralgeld durch die Banken wird zum Stichtag beendet.
2b. Dies beinhaltet, Buchhaltung und Bilanzen der Banken und der Zentralbank zum Stichtag im Hinblick auf das Kunden­-Kontokorrent umzustellen.
3. Der Gewinn aus der Schöpfung neuen Geldes, die Seigniorage, kommt ab Stichtag vollständig dem öffentlichen Haushalt zugute.

Nach dieser Maßgabe ausgearbeitete Programme sind u.a. das Programm der deutschen Monetative[1], die schweizerische Vollgeld-Initiative für eine entsprechende Abänderung der Eidgenössischen Verfassung[2], der Entwurf eines American Monetary Act und H.R. 2990 des American Monetary Institute[3] sowie der Entwurf eines Bank of England Act von Positive Money.[4] 

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Schrittweise Aufstockung der 1% Mindestreserve zu einer 100% Reserve

Die Idee einer schrittweisen Aufstockung der bestehenden Bruchteilreserve zu einer 100% Reserve besteht darin, die jetzige Mindestreserve (1% im Euroraum, 10% in den USA) nach und nach auf 100% anzuheben, zum Beispiel jeden Monat um 1–2 Prozentpunkte. Die 100% Reserve wäre dann nach 4–8 Jahren erreicht.

Systematisch gehört dieser Ansatz eigentlich nicht hierher, weil Vollgeld und 100% Reserve zwei verschiedene Arten von Ansätzen sind. Aber faktisch ergeben sich doch gewisse Überschneidungen mit jenen hier vorgetragenen Ansätzen, die im Rahmen des bestehenden Giralgeldregimes sichere Konten bzw sichere Banken schaffen wollen. 

Ein schrittweiser Übergang zu einer 100% Reserve wurde meines Wissens von Norbert Häring in einem Handelsblatt-Artikel 2009 neu aufgebracht.[5] Ursprünglich stammte das Konzept von Lauchlin Currie, einem Befürworter des 100%-Banking im Washingtoner Regierungsapparat in den 1930er Jahren. Zarlenga schreibt dazu:

Er dachte, man könne die 100% Reserve 'einschleichen', indem die Federal Reserve auf gesetzlicher Grundlage die Mindestreserveanforderung schrittweise anheben würde. Aber Senator Carter Glass, der die Interessen der Banken vertrat, blockierte das, indem er dem betreffenden Komitee einen Entwurf unterbreitete, wonach die Mindestreserve höchstens auf das Doppelte des damaligen Reservesatzes steigen durfte, also auf etwa 15%.[6]

Es sei für den Moment einmal angenommen, Lauchlin's Konzept wäre damals erfolgreich durchgebracht worden und der Mindestreservesatz wäre auf 100% gestiegen. Das Ergebnis wäre gleichwohl enttäuschend ausgefallen. Jedes Geldsystem mit einer Spaltung in Publikumskreislauf mit Giralgeld einerseits und Interbankenkreislauf mit Reserven andererseits, behält die Fehlfunktionen des bestehenden Teilreservesystems, auch bei Vollreserve, und zwar u.a. aus folgenden Gründen:      

1. Reservepositionen üben keine Lenkungsfunktion und Kontrolle aus, weil die Giralgeldschöpfung nicht vorgegebenen Reservepositionen folgt. Vielmehr ergibt sich umgekehrt der Reservenbedarf sowie auch der Bargeldbedarf nachträglich aus der pro-aktiven Giralgeldschöpfung. Die Zentralbanken bedienen nachträglich stets die von den Banken geschaffenen Tatsachen, andernfalls würden sie den Zahlungsverkehr und damit den gesamten Wirtschaftsprozess ins Stocken bringen.

Würde man das ändern wollen, müssten der automatische Innertages-Überziehungskredit im Zahlungssystem Target2 (ein Real-Time Gross-Settlement System) und die Spitzenrefinanzierungsfazilität abgeschafft werden.    

2. Nicht diejenigen Banken sind verpflichtet, nachträglich für die 100% Reserve zu sorgen, die das Giralgeld aktiv in Umlauf setzen, sondern diejenigen, denen das Giralgeld als Verbindlichkeit an ihre Kunden zufließt.

Würde man das ändern wollen, müsste man
a) die Übertragung von Giralgeld und die Übertragung von Reserven 1:1 synchronisieren und
b) die bank-eigenen Reserven von den kunden-bezogenen Reserven buchhalterisch-bilanziell nach verschiedenen Konten trennen.         

3. Solange Geld der Kunden in der Bilanz der Banken geführt wird, bleibt dieses Geld Eigentum der Banken, nicht Eigentum der Kunden.

Würde man das ändern wollen, müssten die getrennten Konten, auf denen die zu 100% vorhandenen Reserven geführt werden, auch einen speziellen Rechtsstatus erhalten, der gewährleistet, dass diese Geldguthaben nicht für die Bank haften und von einem Insolvenzverfahren ausgenommen sind (sinngemäß analog Anderkonten/Treuhand­konten). Momentan besitzt die Zentralbank einen Eigentumsvorbehalt oder ein Eigentumsvorrecht an Reserven.

4. Eine 100% Reserve führt zu einer erheblichen Kosten-Mehrbelas­tung. Denn  die Zinsen auf die 100% Deckungsreserve  müssen zusätzlich zu den Habenzinsen aufgebracht werden, die Banken auf Kundeneinlagen bereits zahlen.

Würde man das ändern wollen, müsste man die benötigten Reserven den Banken zu einem äußerst niedrigen Zins oder gleich zum Nullzins überlassen. Das aber würde Geldpolitik mit Reservepositionen endgültig ad absurdum führen (wie es heute de facto bereits der Fall ist).   

Insgesamt ist festzustellen, dass ein 100% Reservesystem, bei sonst gleich bleibenden Bedingungen, an den Fehlfunktionen des bestehenden Giralgeldsystems im Prinzip nichts ändern würde; nicht einmal die Sicherheit der Kunden-Guthaben wäre garantiert, abgesehen von der fehlenden Geldmengenkontrolle mit ihren Folgen für Inflation, Asset Inflation, Krisen und Einkommensverteilung. Ob man eine 100% Reserve mit einem Mal oder aber Schritt für Schritt einführen würde, ändert daran nichts.[7]   

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Sichere Konten (Sicheres Giralgeld auf Basis einer freiwilligen 100% Reserve)

Das Thema Sicherheit des Geldes hat bis zur Bankenkrise ab 2008 kaum jemanden interessiert, aber seither schon, verstärkt seit dem Bankrun in Zypern 2013. Kampagnenpolitisch gesehen könnte es sein, dass die Sicherheit des Geldes für die viele Menschen ein verständlicheres und ansprechenderes Thema ist als die Frage, ob das Geld von den Banken oder der Zentralbank oder dem Finanzministerium kommt.

Vorschläge für sichere Konten – oder auch Vollgeldkonten, wie sie im Falle von Zentralbankkonten auch genannt werden – sind seit 2009 wiederholt vorgebracht worden. Zum Beispiel schlug Reinhold Harringer vom Schweizer Verein Monetäre Modernisierung in 2013 vor, Banken und Postgiroämter sollten sichere Konten anbieten, etwa als Treuhandkonten, als individuelles Angebot zusätzlich zu den vorhandenen Girokonten. 'Sicher' heißt, dass die Guthaben auf solchen Konten gegen eine Bankeninsolvenz geschützt sind. Der Ansatz wurde dann aber nicht weiter verfolgt zugunsten der Lancierung einer Schweizerischen Volksinitiative für eine Abänderung der Eidgenössischen Verfassung im Sinn einer vollständigen Stichtagreform. Der Vorschlag sicherer Konten beinhaltete noch keine genaueren Einzelheiten, aber man war zuversichtlich, dass ein solches Angebot die Leute veranlassen würde, mit den Füßen abzustimmen, indem sie Guthaben von Girokonten auf sichere Konten umschichten würden.

Auch Thomas Mayer hat es in 2013 zur ersten Pflicht einer 'ehrbaren Bank' erklärt, sichere Einlagen anzubieten. Diese sollen jederzeit und unter allen Umständen in gesetzliche Zahlungsmittel konvertiert werden können. Seines Erachtens lässt sich dies durch eine 100% Deckungsreserve auf Sichteinlagen (auf Giralgeld) erreichen.[8]

Timm Gudehus ist noch einen Schritt weiter gegangen. Anfang 2014 hat er nicht nur individuelle Vollgeldkonten vorgeschlagen, sondern gleich auch einen Plan entwickelt, wie man eine einzelne Bank in eine Vollgeldbank umwandeln kann.[9] Auch hierbei bleibt der Grundgedanke eine 100% Absicherung von Girogut­haben durch entsprechend hohe Reserven bei der Zentralbank.

Michael Schemmann, Monetative-Beirat, hat zur gleichen Zeit ebenfalls den Geschäftsplan einer Vollgeldeinlagenbank vorgelegt. Diese soll nicht im Kredit- und Investmentgeschäft tätig sein, sondern ausschließlich als Servicebank im Geldverkehr, Konto- und Zahlungsmanagement.[10]

Es ist an dieser Stelle nicht unbedingt nötig, diese Vorschläge im einzelnen zu diskutieren, denn: was zum Thema 100% Reserve kritisch festgestellt wurde, gilt zunächst einmal auch für alle jene Konzepte, die, als Zwischenschritt zu einer vollständigen Geldreform, sichere Einlagen auf Basis einer freiwilligen 100% Reserve schaffen möchten.

Die 100% Absicherung durch Reserven

-    würde an der pro-aktiven Giralgeldschöpfung der Banken und den daraus folgenden Fehlfunktionen nichts        ändern (fehlende Kontrolle der Geldmenge, Inflation, Asset Inflation, Krisenanfälligkeit, Kapitalbias der Einkommensverteilung).

-    Das Geld bliebe Eigentum der betreffenden Bank

-    und wäre im gegebenen Fall nicht einmal sicher, weil Bestandteil der Haftungs- bzw Konkursmasse einer Bank.

Es sei denn … man würde weitere System-Modifikationen vornehmen wie die oben schon angeführten. Folgerichtig sind diese zusätzlichen System-Modifikationen auch bei Mayer, Gudehus und anderen Vorschlägen so oder so ähnlich teilweise mit enthalten:

-    1:1 Synchron-Übertragung von Giroguthaben und Reserven 

-    die Reserven auf gesonderte Reserven-Kundenkonten, am besten als Zentralbankkonten, die von den Eigenmitteln der Bank getrennt sind, und

-    bei Abschaffung des Innertages-Überziehungskredits im
Interbanken-Zahlungssystem (TARGET2), sodass die Banken auch im Eigengeschäft keine neuen zusätzlichen Guthaben erzeugen können.

-    Die Reserven-Kundenkonten erhalten rechtlich einen speziellen Treuhandstatus, der sicherstellt, dass die Mittel nicht haften und nicht in ein Banken-Insolvenzverfahren eingehen.

-    Die Banken erhalten die Deckungsreserven gratis oder nahezu gratis. Zu Normalzinsen würden die Gebühren für 100% durch Reserven abgesicherte Konten teuer. Teure sichere Konten würden im Kostenwettbewerb gegenüber normalen Girokonten nicht bestehen. Allenfalls vermögende Kunden würden sich das leisten wollen. Die erhoffte allgemeine Abstimmung mit den Füßen zugunsten von sicheren Konten bliebe aus und würde zu einem neuen Privileg derer, die es sich leisten können.

Unabhängig davon stellt sich die Frage, welche Banken überhaupt bereit wären, sichere Konten anzubieten. Denn ein solches Angebot bedeutet faktisch, normalen Girokonten das Stigma ggf unsicherer Konten zuzuweisen. Das könnte Probleme eigener Art aufwerfen.

Des weiteren kann eine einzelne Bank die vorgenannten Bedingungen nicht im Alleingang und auf rein privatvertraglicher Grundlage erfüllen. Die Maßnahmen erfordern vielmehr die Kooperation der Zentralbank sowie die des Gesetzgebers.

Die Übertragung von Reserven auf gesonderte Reserven-Kundenkonten synchron mit den Giroguthaben setzt voraus, dass (Z1) die Zentralbank die Einrichtung solcher Konten erlaubt, sei es als Kundensammelkonto (gleichsam als Spiegel-Kontokorrent) bei der Zentralbank, sei es in Form individueller Konten. Zugleich muss der Gesetzgeber, auch bei Freiwilligkeit des Verfahrens, (G1) die gesetzlichen Grundlagen der Buchführung und Bilanzierung entsprechend ergänzen. Es bedarf des weiteren (G2) einer gesetzlichen Klarstellung, dass die Mittel auf solchen Konten sich im Eigentum der Kunden, nicht der Bank befinden.

Die Abschaffung des Innertages-Überziehungskredits im Interbanken-Zahlungssystem (TARGET2) muss (Z2) von der Zentralbank beschlossen werden. Die reservenlose pro-aktive Giralgeldschöpfung der Banken wäre damit auch im Eigengeschäft effektiv unterbunden. In den o.g. Ansätzen, die sichere Konten und Girokonten parallel zueinander vorsehen, ist diese Option noch nicht enthalten. Damit aber bleibt das Giralgeldregime auch mit sicheren Konten beim alten. Ein gradueller Übergang zu Vollgeld findet nicht statt, solange nicht die Giralgeldschöpfung der Banken unterbunden wird.   

Ein Haftungs- und Insolvenz-steriler Treuhandstatus für Reserven-Kundenkonten beinhaltet, dass (G3) die gesetzlichen Haftungs- und Insolvenz-Regelungen entsprechend abgeändert werden. 

Die Überlassung der 100% Deckungsreserven nahezu gratis (Z3) wäre von der Zentralbank zu beschließen. Es ist fraglich, ob die Zentralbank einzelnen Banken, die sichere Konten anbieten, eine solche einseitige Begünstigung gewähren darf und ob sich das banken-wettbewerbspolitisch durchsetzen bzw aufrecht erhalten ließe.

Wenn nicht, müssten auch die anderen Banken die Reserven für normale Girokonten zu den gleichen Billig- bis Nullzins-Konditionen erhalten. Die Zentralbank, und damit der öffentliche Haushalt, würden dann aus diesen Operationen praktisch keine Zinsseigniorage mehr erzielen. Einen Lenkungseffekt der 100% Reserveposition gäbe es nur, insoweit die Zentralbank die zusätzliche Reservennachfrage der Banken für neue Geschäfte im Sinn einer preislosen Mengenkontingentierung handhaben würde.

Die Idee sicherer Konten im Rahmen des bestehenden Systems als Beginn eines schrittweisen Übergangs zu einer Vollgeldordnung setzt also sechs grundlegende Systemänderungen voraus, drei bei der Zentralbank, und drei Gesetzesänderungen.

Seitens der Zentralbank:
Z1 - Einrichtung getrennter Zentralbank-Sammelkonten für Kundenreserven einer Bank
Z2 - kein Innertages-Überziehungskredit im Zahlungssystem
Z3 - Reservenüberlassung äußerst billig bis gratis

Seitens des Gesetzgebers:
G1 - abgeänderte gesetzliche Grundlagen der Buchführung und  Bilanzierung 
G2 - gesetzliche Klarstellung des Eigentums an den Kundenreserven
G3 - Abänderung der gesetzlichen Haftungs- und Insolvenz-Regelungen.    

In Anbetracht dieser Anforderungen an sichere Konten bzw Vollgeldbanken muss man sich fragen, ob dieser Ansatz nicht womöglich komplizierter ist als eine Vollgeld-Stichtagreform, und ob die Erwartung eines schrittweisen Übergangs zu einer Vollgeldordnung sich überhaupt erfüllen würde. Wenn das Ökonomen- und Finanzmilieu, insbesondere die Zentralbanken, sowie die Politik bereit wären, solche doch systemverändernden Maßnahmen zu beschließen, dann hätten sie einen so weitgehenden geld-  und finanzwissenschaftlichen Paradigmenwandel vollzogen, dass sie dann wohl auch bereit wären, gleich eine Vollgeld-Stichtagreform durchzuführen. Denn auf der Basis eines homogenen Geldkreislaufs – nur noch mit Vollgeld, jenseits von Reserven und Giralgeld – erfordert eine Vollgeld-Stichtagreform keineswegs Abänderungen des Systems, die sinngemäß weiter gingen als die eben diskutierten Maßnahmen. Betriebstechnisch wäre eine Stichtagreform vermutlich einfacher als das Nebeneinander von 100% Reserve-gesicherten Konten und normalen Girokonten.   

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Zentralbankkonten für den Publikumsverkehr

Eine Forderung, die im gerade diskutierten Zusammenhang nahe liegt und immer wieder einmal vorgebracht wird, geht dahin, es solle 'Zentralbankkonten für alle' geben, nicht nur für Banken und öffentlichrechtliche Körperschaften, sondern auch für Unternehmen und private Haushalte.[11]

An und für sich ist diese Idee einfach und überzeugend. Geld auf einem Zentralbankkonto ist sicher, weil es Zentralbankgeld ist und weil es getrennt und damit abgeschirmt ist vom Kredit- und Investmentgeschäft der Banken. Die wichtigste, aber meist übersehene Komponente einer Trennbankenordnung würde damit automatisch realisiert. Wären die Gebühren für Zentralbankkonten denen für Girokonten in etwa gleich, so wäre die Abwanderung von Bankkonten zu Zentralbankkonten zweifellos erheblich.

Dennoch ist es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass es 'Zentralbankkonten für alle' geben wird. Die Zentralbanken beharren darauf, Konten nur noch für die Banken und den Staat zu führen. Manche Unternehmen haben versucht, das Recht auf ein eigenes Zentralbankkonto vor Gericht zu erstreiten. Die Klagen wurden abgewiesen. Die Option auf ein Zentralbankkonto müsste also per Gesetz auferlegt werden. In diesem Fall müssten die Zentralbanken große zusätzliche Kapazitäten für das Geld- und Zahlungsmanagement aufbauen, während die entsprechenden bei den Banken vorhandenen Kapazitäten abgebaut und abgeschrieben werden müssten. Die Bankenindustrie würde also hohe Bestandsverluste (sunk costs) erleiden.

Die Sache hat außerdem einen Haken in Form des ungeklärten Übergangs. Wenn voraussichtlich die meisten Firmen und Haushalte innerhalb kurzer Zeit von dem Angebot von Vollgeldkonten Gebrauch machen, wo sollen die Banken die benötigten Reserven (Zentralbankgeld) hernehmen, um die Überweisungen für den einseitigen Abfluss von Girokonten auf Vollgeldkonten ausführen zu können? Hier besteht eine sinngemäß gleiche Mengen- und Kostenproblematik wie beim Übergang zu einer 100% Reserve.

Die gerichtliche Ablehnung der Forderung nach privaten Zentralbankkonten wurde denn auch damit begründet, dies könne das bestehende Bankensystem destabilisieren, sowohl bezüglich der nicht vorhandenen Mittel für eine flächendeckende Abwanderung von Bankkonten zu Zentralbankkonten als auch bezüglich der immensen Bestandsverluste im Bankensektor.   

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Vollgeld als Parallelgeld zu Giralgeld    

Nun zu dem Ansatz einer teilweisen Vollgeldreform in Form des in Umlauf Bringens von Vollgeld durch staatliche Ausgaben parallel zu Giralgeld. Dieser Ansatz eines Parallelgeldes sollte nicht verwechselt werden mit dem einer Parallelwährung. Parallelwährung bedeutet, dass in bestimmten Ländern zum Beispiel der Dollar parallel zur heimischen Währung verwendet wird, oder dass sich ein Land eine gespaltene Währung gibt in Form einer Außenhandelswährung und einer Binnenwährung. Letzteres wurde von verschiedensten Ökonomen speziell im Zusammenhang der Euro-Staatsschuldenkrise für von Zahlungsunfähigkeit bedrohte Staaten vorgeschlagen.[12]

Im Unterschied dazu geht es an dieser Stelle um Parallelgeld, das heißt Zahlungsmittel von verschiedenen Emittenten in ein und derselben Währung. In bestimmter Hinsicht Weise haben wir eine solche Situation längst in Form der heute nebeneinander bestehenden vier Zahlungsmittelmonopole: das Münzmonopol der Regierung, das Banknotenmonopol der Zentralbank, das Reservenmonopol der Zentralbank im Interbankenkreislauf sowie das Giralgeldmonopol der Banken im Publikumskreislauf. Die ersten drei stellen Vollgeld dar, das Giralgeld der Banken jedoch nicht. Nun soll also entweder die Regierung eigenes unbares Geld als Vollgeld herausgeben, oder aber die Zentralbank soll zusätzliche Reserven schaffen, die sie dem Staat schuldenfrei überlässt.      

Die Sache hat historische Vorläufer. Dazu gehört der gleichzeitige, aber meist nur eine Zeit lang bestehende, Umlauf von Privatbanknoten und Staats- oder Zentralbanknoten in Europa im 18 und 19 Jhd; oder die Ausgabe von Colonial Scrips in den späteren Staaten der USA parallel zu britischen Pfund im 18 Jhd; ebenso die Ausgabe von Greenbacks von 1862–65. Diese waren, wie die Colonial Scrips, von der Regierung ausgegebene, auf der Rückseite grün bedruckte Dollars zur Finanzierung der Nordstaaten im Bürgerkrieg. (Die Südstaaten gaben ihrerseits Confederate Dollars heraus, die jedoch inflationierten und gegenüber dem Greenback keinen Bestand hatten).

In jüngster Zeit ist der Ansatz eines teils privaten, teils staatlichen  Parallelgeldes verschiedentlich wiederbelebt worden, diesmal jedoch nicht in Form von Banknoten, sondern in Form von Buchgeld (Kontogeld). Befürwortet wurde dies unter anderem 2013 von Adair Turner, zu der Zeit noch Leiter der britischen Finanzaufsicht, unter dem Begriff Overt Money Finance (OMF).[13] Zuvor hatte der Chefkommentator der Financial Times, Martin Wolf, einen Artikel unter der Überschrift The Case for Helicopter Money verfasst, in dem er schrieb, dass er keinen tieferen Sinn darin zu erkennen vermag, dass Geld nur noch als privates Giralgeld entsteht und nicht mehr als staatliches Vollgeld in Umlauf kommt.[14]

Die britische Schwesterorganisation der Monetative, die NGO Positive Money, hat den OMF-Ansatz in einer Broschüre von Andrew Jackson unter dem Titel Sovereign Money Creation aufgegriffen.[15] Darin wird vorgeschlagen, die britische Regierung solle 'perpetual zero-coupon consols' begeben, d.h. unverzinsliche Staatsanleihen ohne spezifizierte Laufzeit, welche die Bank von England direkt im Tausch gegen Vollgeld aufnimmt. Dies soll jedoch nur als Maßnahme mit begrenzter Anwendung stattfinden, genauer gesagt, als schuldenfreies Substitut für das konjunkturbezogene Keynesianische deficit spending.[16]

Ob das so geschaffene Vollgeld eine Staatsschuld oder ein nationales monetäres Eigenkapital darstellt, hängt davon ab, auf welche Buchungs- und Bilanzierungskonvention man sich einigen würde. Das wohl bestgeeignete Buchungs- und Bilanzierungsverfahren besteht in jenem, das Timm Gudehus und Thomas Mayer, beide Mitglieder des Vereins Monetative, unabhängig voneinander entwickelt haben, nämlich Vollgeld auch als Papiergeld, E-Geld und Kontogeld so zu verbuchen und zu bilanzieren wie bisher Münzen.[17] Diesen Grundgedanken haben sich auch Benes/Kumhof in der Überarbeitung ihres IWF-Forschungspapiers The Chicago Plan Revisited (2012) zu eigen gemacht.

Ein ähnlicher Vorschlag war zuvor schon von Johann Walter entwickelt worden. Er besagt, 'der Staat sollte Geld ergänzend zum Bankensektor schöpfen können – aber in Umfang und Verwendung nur für öffentliche Investitionstätigkeit.' Konkreter lautet der Vorschlag, 'per Verfassungsänderung zu regeln, dass Bund, Länder und Kommunen … ab 2013 zusammen pro Jahr bis zu 39 Mrd Euro schöpfen dürfen, aber nur für Infrastrukturinvestitionen.'[18] Dieses Konzept erinnert an die Finanzierung öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen in Kanada von 1935–74.[19]

Außerdem noch genannt sei hier das  'Pure Money' Konzept des US Historikers Richard Striner in Wiederanknüpfung an den amerikanischen Greenback.[20] Der Greenback-Ansatz hat in den USA eine gewisse patriotische Anhängerschaft, unter Demokraten ebenso wie Republikanern.

Die Grundidee aller dieser Vorschläge besteht darin, die Regierung solle Vollgeld schöpfen, oder die Schöpfung von Vollgeld durch die Zentralbank veranlassen, und diese Mittel durch Staatsausgaben in Umlauf bringen, während die Giralgeldschöpfung der Banken gleichzeitig fortbesteht. Es handelt sich also in der Tat um eine spezielle Variante eines Parallelgeld-Ansatzes.

Auch dieser Ansatz sieht sich einer Reihe von Problemen gegenüber, darunter 
®    das Verbot der monetären Staatsfinanzierung
®    die Frage nach dem Verhältnis von monetären und fiskalischen Funktionen bzw Verantwortlichkeiten
®    bankbetriebliche und geldpolitische Folgen einer Parallelgeld-Situation. 

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Das Verbot der monetären Staatsfinanzierung nach Art. 123 (1) AEUV

Die Inumlaufbringung von Vollgeld durch Staatsausgaben sieht sich einer hohen rechtlichen Hürde gegenüber: In der EU ebenso wie in den USA haben Parlament und Regierung zugunsten der Banken sich selbst verboten, von ihrer Geldhoheit Gebrauch zu machen.[21] In den USA kollidiert das Konzept mit US Code (Titel 12, Kapitel 3, Unterkapitel IX) § 355. In der EU kollidiert es mit Art. 123 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV). Diese Gesetze erlauben der Zentralbank den An- und Verkauf von öffentlichen Schuldverschreibungen, '… aber nur am offenen Markt' wie es im U.S. Code § 355 (1) heißt. Dem entspricht Art. 123 (2) AEUV, während es Art. 123 (1) AEUV den Zentralbanken ausdrücklich verbietet, einen direkten Beitrag zur Finanzierung von Staatsausgaben zu leisten. Damit ist auch der direkte Ankauf von Staatsanleihen verboten, also das, was Adair Overt Money Finance nennt und was in Deutschland als monetäre Staatsfinanzierung oder als direkte Staatsfinanzierung durch die Zentralbank umschrieben wird.[22]  

Einige Aspekte sind von diesem Verbot ausgenommen, darunter
-    die Seigniorage als Teil des Zentralbankgewinns, der an die Finanzministerien abgeführt wird
-    die Beiträge zum IWF
-    der Ankauf von Münzen vom Finanzministerium
-    Innertages-Überziehungskredit im Zahlungsverkehr.

Ist mit dem Verbot der monetären Staatsfinanzierung das Konzept von Vollgeld als Parallelgeld von vornherein ausgeschlossen? Nicht unbedingt. Wenn nicht Regierung und Parlament, sondern die Zentralbank die betreffenden Mittel schöpft – im Rahmen ihrer eigenen unabhängigen Geldpolitik (monetäre Funktion) und ohne Berücksichtigung der Belange staatlicher Haushalte (fiskalischeFunktion) – dann, so lässt sich argumentieren, handelt es sich nicht um monetäre Staatsfinanzierung, sondern um die Überlassung einer regulären Seigniorage an den Staatshaushalt. Seigniorage fällt nicht unter den Art. 123 (1) AEUV. Die Zins-Seigniorage aus Zentralbankkredit ist von Art. 123 (1) AEUV ausgenommen, und ebenso die originäre Seigniorage aus der Münzprägung. Wenn dem so ist, dann muss auch originäre Seigniorage aus der Schöpfung und Inumlaufbringung von unbarem Geld davon ausgenommen sein.

Diese Auslegung wird umstritten sein, ähnlich wie die gegenwärtigen Aufkäufe von Staatsanleihen durch die Zentralbank (Quantitative Easing durch das Outright Monetary Transactions Programm der EZB seit 2012). Die heutige Finanzwissenschaft ist immer noch stark banking-doktrinär geprägt. Die currencytheoretische Option schuldenfreier Geldschöpfung und originärer Seigniorage hat sie vergessen oder tabuisiert.

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Vollgeld als paralleles E-Geld?

Es besteht eine weitere Option, staatliches Vollgeld parallel zu Giralgeld in Umlauf zu bringen. Sie setzt an beim hergebrachten und unstrittigen Vorrecht des Staates, Münzen zu prägen und als gesetzliche Zahlungsmittel in Umlauf zu bringen.

Erneut ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt wurde diese Option durch das Konzept der US Trillion Dollar Coin, das 2011/12 im Zuge der Debatten um Schuldenbegrenzung und das 'fiskalische Kliff' vorgeschlagen wurde. Sektion 31 US Code § 5112 gibt dem Finanzministerium das Recht, Münzen aus Platin mit jeglichem Nennwert zu prägen und in Umlauf zu bringen. In allgemeinerer Weise gibt Art. 1, Sektion 8, Absatz 5 der US Verfassung dem US Congress das Recht, 'to coin money'. In Europa besteht das staatliche Münzregal in nationalen Gesetzen fort.[24]

Als Zahlungsmittel und für die Geldpolitik sind Münzen heute kaum noch von Bedeutung. Sie stellen nur noch 0,3 Prozent der Geldmenge M1 dar. Dass die Staatskassen, um ihren Verbindlichkeiten nachzukommen, Truhen voller Münzen an die Adressaten schicken, ist eine ulkige Vorstellung. Anders stellt sich die Sache im Hinblick auf das moderne Äquivalent für materiales Bargeld dar, nämlich elektronisches Bargeld, kurz E-Geld.[25] Gemäß EU Richtlinie 2009/110/EG haben nicht nur Geld- und Finanzinstitute das Recht,
E-Geld herauszugeben, sondern ausdrücklich auch staatliche Körperschaften. Die Richtlinie geht davon aus, dass mit E-Geld in der Regel nur relativ geringe Summen bezahlt werden. Diese Relativität ist jedoch nicht weiter spezifiziert.

Die EU-Zentralbanken können also von den Regierungen, analog zu Münzen, auch E-Geld im Tausch gegen Kontogeld aufkaufen. Oder die Staatskassen zahlen Empfänger durch Aushändigung von Geldkarten oder, noch einfacher, durch Übertragung von E-Geld auf elektronische Geldbörsen wie sie zunehmend auf Computern oder Mobiltelephonen installiert werden.

Die Ecuadorianische Regierung hat 2011 einen Gesetzesentwurf publiziert, der E-Geld als gesetzliches Barzahlungsmittel vorsieht. Es soll von der staatlichen Zentralbank geschöpft werden. Die weite Verbreitung von Mobiltelefonen im Zahlungssystem käme dem entgegen. Die Inverkehrbringung des E-Gelds durch Staatsausgaben ist allerdings nicht ausdrücklich erwähnt.[26] Im Dezember 2014 soll das Gesetz in Kraft treten. Auf Anfrage wurde mir mitgeteilt, dass neues E-Geld den Akteuren (Staat, Banken, Private) direkt ihrem Zentralbankkonto gutgeschrieben wird und von dort per Handy weiter überwiesen werden kann.

In Anbetracht der gegenwärtig noch verbreiteten banking-doktrinären Horizontbeschränkung wäre die Ausgabe von staatlichem E-Geld ebenfalls umstritten. Wären Parlament und Regierung dennoch entschlossen, einen begrenzten Teil der Staatsausgaben durch originäre Seigniorage in Form von E-Geld zu bezahlen, sie könnten es wohl tun, sofort und ohne Gesetzesänderung.

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Die Frage nach dem Verhältnis von monetären und fiskalischen Funktionen

Vollgeld als paralleles Buchgeld oder E-Geld wirft die Frage nach dem Verhältnis von monetären und fiskalischen Funktionen auf. Es handelt sich hier nicht um eine ixbeliebige Funktionenteilung, sondern faktisch um einen Aspekt von Gewaltenteilung. Im Sinne der Vollgeldtheorie sollen drei Arten von finanziellen Funktionen getrennt sein:
- die monetären Aufgaben von den fiskalischen Zuständigkeiten,
- beide von den finanzwirtschaftlichen Funktionen darüber hinaus, also den allgemeinen Kapitalmarkt- bzw Finanzmarktfunktionen.  

Das Grundproblem des Reserven- oder Giralgeldsystems liegt darin, dass die Banken monetäre und allgemein finanzwirtschaftliche Funktionen zugleich ausüben. Das hatte schon die historische Currencylehre vor bald 200 Jahren kritisiert. Sie forderte daher, um eine Kontrolle über die Geldmenge zu erlangen, die Trennung von Geld und Kredit.[27] Das ist denn auch Grundprinzip einer Vollgeldordnung, indem die Zuständigkeit für das Geld einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Zentralbank übertragen wird, während die Banken keine geldpolitischen Funktionen mehr ausüben, aber als Kapitalmarkt- bzw Finanzmarktakteure freie Unternehmen bleiben.

Bei den Parallelgeld-Konzepten behalten die Banken ihre monetäre Funktion der Giralgeldschöpfung. Die Trennung von monetären und fiskalischen Funktionen soll dagegen dadurch erhalten bleiben – wie das besonders in den Konzepten von Turner und Positive Money betont wird – dass Regierung und Parlament kein Recht haben sollen, Vollgeld von der Zentralbank zu verlangen oder anderweitig Einfluss auf deren Geldpolitik zu nehmen. Umgekehrt soll sich die Zentralbank in ihrer Geldpolitik nur von monetären Aspekten leiten lassen. In Großbritannien und den Vereinigten Staaten ist es allerdings Teil des offiziellen Mandats der Zentralbank, die Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der Regierung im Rahmen des monetär Vertretbaren zu unterstützen.   

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Bankbetriebliche und geldpolitische Folgen einer Parallelgeld-Situation

Frage der Inflation

Jeder Vorschlag, Vollgeld zu schöpfen, das in Staatsausgaben fließt, sieht sich reflexhaft einem generalisierten Inflationsverdacht ausgesetzt. In diesem Fall ist dies, wenn auch in unbeabsichtigter Weise, durchaus relevant, denn die Giralgeldschöpfung ist im Zeitverlauf grundsätzlich inflationär überschießend, sei es in Form von Verbraucherpreis-Inflation oder als Asset-Inflation. Wenn hier nun unbares Vollgeld durch Staatsausgaben noch dazu kommt, dann ist die Frage nach einer eventuell erhöhten Inflationsrate in der Tat nicht von der Hand zu weisen.

Die Antwort darauf lautet bei Walter, dass die betreffenden Mittel begrenzt sind und ausschließlich in öffentliche Investitionen fließen. Damit verbindet sich die Erwartung, dies führe zu einem zusätzlichen realwirtschaftlichen Output und zu Realeinkommen, also nicht zu Inflation. Das wird bei der Erstverwendung des Geldes in der Tat so sein; kann aber für danach, in der weiteren Zirkulation dieses Geldes, nicht ohne weiteres unterstellt werden. Zudem hat die Abgrenzung zwischen investiven und konsumtiven Ausgaben makroökonomisch ihre fragwürdigen Aspekte. Diesbezügliche Umdefinitionen in der VGR geben da beredte Beispiele, zum Beispiel, Ausgaben für Militär, Forschung und Bildung pauschal als Investitionen zu verbuchen. Am Ende lassen sich womöglich fast alle Staatsausgaben als 'Investitionen' in äußere und innere Sicherheit, soziale Sicherheit, in das nationale Humankapital und die nationale Infrastruktur auslegen.            

Die Antwort auf die Inflationsfrage bei den englischen Ansätzen geht dahin, dass die betreffenden Staatsausgaben auf antizyklische Konjunkturpolitik begrenzt sein sollen. In einer Talsohle oder sonstigen Stagnationsphase mit unterausgelasteten Kapazitäten und erhöhter Arbeitslosigkeit, wenn Banken mit Kredit zurückhalten, Kunden sich nicht neu verschulden und Investoren nicht recht investieren, dann soll Overt Money Finance einspringen und die Lücke schließen. Solange die Wirtschaft nicht bei annähernd ausgelasteten Kapazitäten arbeitet, folgt daraus keine überschießende Geldmenge, keine Inflation und keine finanzielle Instabilität. Zudem, und genau genommen, erfolgt eine Inumlaufbringung von Vollgeld durch Staatsausgaben in einer solchen Situation auch nicht zusätzlich zur Giralgeldschöpfung der Banken, sondern kompensatorisch, anstelle der temporär ausbleibenden Giralgeldzufuhr.

Auch hier wird man sich einen Einwand gefallen lassen müssen, nämlich den, dass die Wirklichkeit des Deficit Spending sich nicht darauf beschränkt, im Konjunkturtief ins Defizit zu gehen, geschweige denn, dieses bei Hochkonjunktur wieder abzubauen. Stattdessen ist daraus eine All-Seasons-Schuldenfinanzierung chronisch defizitärer Staatshaushalte geworden. Würden schuldenfrei überlassene Mittel diese Fehlentwicklung Keynesianischer Konjunkturpolitik nicht umso mehr begünstigen?     

Unbeschränkter, also weiterhin überschießender Geldmengenzuwachs

Die Crux mit der Inumlaufbringung von Vollgeld durch Staatsausgaben parallel zu Banken-Giralgeld besteht in eben dieser Parallelität, in der entstehenden Gemengelage von Vollgeld und Giralgeld. Der Vorschlag schränkt die monetäre Funktion der Banken, ihre Fähigkeit zur im Zeitverlauf prinzipiell unbegrenzten Giralgelderzeugung, in keiner Weise ein. Die Banken werden also mit ihrem prozyklischen Kredit- und Investment-Geschäftsverhalten fortfahren und damit auch die Funktionsprobleme des fraktionalen Reservebanking fortschreiben wie insbesondere prozyklisch überschießende (temporär auch ungenügende) Geldmengenerzeugung, Inflation und Asset Inflation, Kredit- und Schuldenblasen, und daraus folgende Instabilität und unsicheres Geld im Verlauf von Krisen und Zusammenbrüchen. Wenn Probleme auftreten, werden die  Regierung und die Banken sich gegenseitig die Schuld zuschieben. 

Was geschieht im Zahlungssystem, wenn unbares Vollgeld (in Form von Zentralbankreserven) zusammen mit Banken-Giralgeld in den Umlauf kommt? Die Staatskonten bei der Zentralbank erhalten Zahlungsreserven. Dieses Geld wird für betreffende öffentliche Zwecke ausgegeben. So weit ist der Vorteil für den öffentlichen Haushalt offensichtlich (obschon dieser Vorteil fiskalische Disziplin nicht ersetzen kann). Das Geld fließt also an die Empfänger der Staatsausgaben, oder richtiger gesagt, es fließt an die Banken der Empfänger. Die Banken erhalten die Reserven, während die eigentlichen Empfänger, die Kunden der Banken, weiterhin kein Vollgeld erhalten, sondern Girogutschriften, also eine Verbindlichkeit der Banken gegenüber ihren Kunden bzw eine (stets weitgehend uneingelöste) Forderung der Kunden gegen ihre Bank.

Für die Banken stellen die Reserven einen willkommenen kostenlosen Zustrom dar, der es ihnen erlaubt, selbst weniger zu verzinsende Reserven, oder überhaupt keine mehr, aufnehmen zu müssen. Die Banken können die zufließenden Reserven nutzen, um ihrer Mindestreservepflicht nachzukommen, oder um residual benötigtes Bargeld bei der Zentralbank zu kaufen, oder um Kredite bei der Zentralbank zu tilgen, oder um das Geld am Interbankenmarkt zu verleihen. Herkömmlich, und etwas irreführend gesprochen, würde sich der Kreditmultiplikator der Banken erhöhen. Die Banken würden noch unabhängiger von der Zentralbank als sie es schon sind. Wenn dann auch noch Münzen und Banknoten, die Banken zu 100% finanzieren müssen, durch E-Geld ersetzt werden, das die Banken ebenfalls selbst ausstellen, wird letztlich jedes geldpolitische Instrumentarium gegenstands- und wirkungslos. 

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Fazit bzgl Vollgeld als Parallelgeld zu Giralgeld

Alles in allem erweist sich die Inumlaufbringung von Vollgeld parallel zu Giralgeld als ambivalent. Der Ansatz hat ein gewisses Potenzial, konjunkturpolitisches Deficit Spending oder staatliche Investitionsausgaben durch schuldenfreies Vollgeld zu ersetzen. Insoweit wäre dies eine Erleichterung für die öffentlichen Haushalte. Bei unterausgelasteten Kapazitäten kann das, sofern verantwortlich ausgeübt, ökonomisch von allgemeinem Nutzen sein. Die Praktik könnte auch als Türöffner dienen, um dem Vollgeldthema mehr Geltung zu verschaffen und perspektivisch zu einer offiziellen Geldmengenpolitik zurückzukehren.

Andererseits geht mit dem Ansatz keinerlei verbesserte Kontrolle des fraktionalen Reservebanking einher, also keine pro-aktive Kontrolle der Kredit- und Giralgeld-Expansion der Banken. Das Parallelgeldkonzept würde dem weiter bestehenden Giralgeldregime einfach nur eine relativ kleine Vollgeldkomponente anfügen. Einen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem Vollgeldsystem stellt das noch nicht dar. Um zu einem echten Schritt dorthin zu werden, müsste die staatliche Inumlaufbringung von Vollgeld damit einhergehen, die Giralgeldschöpfung der Banken zu begrenzen und nach und nach zu beenden.

Im Vergleich zu einer kompletten Stichtagreform mag es leichter scheinen, politische und akademische Unterstützung für eine Inumlaufbringung von Vollgeld durch Staatsausgaben parallel zu Giralgeld zu finden. Der Widerstand von Seiten der Bankenindustrie und Banking-School orientierten Ökonomen wird freilich derselbe sein. Auch sollte man Zentralbanker nicht von Haus aus für Vertreter der Currencylehre und des Chartalismus halten und nicht unterschätzen, wie sehr auch sie heute Bankinglehren verinnerlicht haben.

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Gesamtfazit

Abschließend seien als wichtige Punkte noch einmal die folgenden festgehalten.

Das Konzept sicherer Konten, sofern damit nichts weiter gemeint wäre als eine 100% Deckung von Sichtdepositen durch Überschussreserven, hätte überhaupt keinen Sinn. Es wäre nur teuer und würde seinen eigentlichen Zweck, die Sicherheit des Giralgeldes bei Schieflage einer Bank oder des ganzen Sektors, nicht einmal erfüllen. Das Giralgeldsystem mit seinen Fehlfunktionen würde unverändert weiterbestehen.   

Einen Sinn hätten 100% Reserven-gedeckte Konten nur, wenn die Zentralbank und der Gesetzgeber zu jenen aufgelisteten Systemmodifikationen bereit wären, mit denen sich ein Vollgeldsystem im Rahmen einer 100% Reserve emulieren lässt. Technisch ist das aufwendiger als ein genuines Vollgeldsystem, und wissenschaftlich und politisch ist es  gleich schwer zu erreichen. 

Im Vergleich dazu ist das Konzept 'Zentralbankkonten für alle' ebenso  überzeugend wie leider auch unwahrscheinlich. Man könnte, als echte Vollgeld-Variante davon, auch individuelle Vollgeldkonten im Management der Banken oder Kundentransaktions-Sammelkonten bei der Zentralbank einführen. Aber: im Zuge einer schrittweisen Reform sehen sich auch diese Varianten dem Problem gegenüber, wie denn die Banken die nötigen Reserven erhalten sollen, um die mit diesem Übergang verbundenen Zahlungsströme realisieren zu können.

Man könnte daran denken, sichere Konten mit dem Konzept Vollgeld als Parallelgeld zu kombinieren. Mit dem staatlichen Parallelgeld kämen zusätzliche Reserven in den Interbanken-Umlauf. Ob diese allerdings ausreichend wären, um damit sichere Konten zu decken, darf bezweifelt werden und würde stark von der Geschwindigkeit der Abstimmung mit den Füßen von Girokonten zu Vollgeldkonten abhängen. Zudem beinhalten beide Ansätze gesetzgeberische und technische Umstellungen, die denen einer Vollgeld-Stichtagreform vergleichbar sind, und sie erzeugen aufgrund des Nebeneinanders verschiedener Geldgegebenheiten eine tatsächlich noch kompliziertere Situation.

Des weiteren trifft das Konzept Vollgeld als Parallelgeld auf die Hürde des Verbots der monetären Staatsfinanzierung, bzw die Hürde fundamentaler Auseinandersetzungen darüber, ob es sich beim Vollgeld als Parallelgeld um monetäre Staatsfinanzierung handelt oder nur um die Überweisung von Seigniorage der Zentralbank an die Staatskasse; auch, ob das Verbot der monetären Staatsfinanzierung, durch das der Staat sich von den Banken und Finanzmärkten überaus abhängig macht, überhaupt legitim und funktional sinnvoll ist.

Darüber hinaus bleibt die Feststellung, dass staatliches Parallelgeld im Hinblick auf eine Vollgeldreform nur dann Sinn macht, wenn zugleich die Giralgeldschöpfung der Banken nach und nach beendet würde. Denn sonst bestünde eine ungute Gemengelage, weiterhin ohne Kontrolle der Geldmenge, und ohne eine Perspektive der Auflösung dieser Gemengelage.

Es sieht also danach aus als sei eine Vollgeld-Stichtagreform dann doch der vergleichsweise einfachere und bessere Weg. Es handelt sich zwar um eine Reform von großer Bedeutung, aber gesetzgeberisch, bilanziell und zahlungstechnisch gesehen beinhaltet es vergleichsweise geringe Umstellungen, jedenfalls keine größeren als die partiellen und schrittweisen Reformansätze.

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Realisierungschancen

Wissenschaftlich und politisch gesehen sollte man in keinem der erörterten Fälle unterschätzen, wie sehr heute noch alle Varianten einer Vollgeldreform – egal ob vollständig oder nur teilweise, ob per Stichtag oder schrittweise – auf dieselbe Mauer von banking-doktrinären Einwänden stoßen.

Zwar kann man bei einzelnen Vertretern praktisch aller ökonomischer Schulen Unterstützung für eine Vollgeldreform in irgendeiner Variante finden. Aber keine der großen volkswirtschaftlichen Denkrichtungen ist sozusagen von Haus für eine chartale Vollgeldreform offen – die neoklassische Standardökonomik nicht, die Österreichische Schule nicht, auch der orthodoxe Keynesianismus nicht. Alle diese Richtungen sind in Sachen Geld qua Lehrdoktrin in irgendeiner Weise befangen. Entweder sie betrachten Geld als ökonomisch neutrales Tauschmedium, oder sie suchen die Gründe für Fehlfunktionen der Finanzwirtschaft überall nur nicht im Geldsystem, oder sie lehnen die chartale Geldtheorie normativ ab, oder sie halten an obsoleten Lehrmeinungen fest wie zum Beispiel der Gleichheit von Ersparnis und Investition (loanable funds model), oder dem Modell des Geld- oder Kreditmultiplikators, oder dem Glauben an eine vermeintlich effektive Geldpolitik mittels Reservepositionen und Leitzinsen.

Noch am ehesten ansprechbar sind Vertreter des Postkeynesianismus, aber auch diese meist nur begrenzt, sowie die Richtungen der institutionellen und historischen Ökonomik, der Wirtschaftssoziologie, und insbesondere auch bankkaufmännisch geschulte, praxisorientierte Betriebswirte und Wirtschaftsingenieure. Überhaupt scheinen ökonomisch interessierte Ingenieure und Informatiker die Funktionsweise des Giralgeldsystems oft besser zu verstehen als Volkswirte.

Der wissenschaftliche Paradigmenwandel ist ein eher langwieriger Prozess. Selbst unter Ausnahmebedingungen wie der Krise seit 2007/08 kann man nicht erwarten kann, dass es gleichsam übers Jahr zu einem Umdenken kommt. Solange aber die Wissenschaft der sich formierenden Geldreformbewegung ihre Unterstützung verweigert, wird sich auch die Bereitschaft der Politik, sich für Vollgeld einzusetzen, in Grenzen halten. Der Wissenschaftssoziologe Thomas Kuhn war der Meinung, dass sich mit guten Argumenten alleine so gut wie niemand von seinen grundsätzlichen Überzeugungen abbringen lässt. Die Abfolge dominanter Lehrmeinungen regle sich am Ende 'biologisch'.

Günter Grass hat den Fortschritt als eine Schnecke bezeichnet. Die Modernisierungs-, Innovations- und Strukturwandelforschung sagt dazu Ja und Nein. Gar so schneckenhaft braucht der Fortschritt am Ende dann vielleicht doch nicht zu sein. Manchmal geht es schneller als man gedacht hätte. Gerade erst haben wir den 25. Jahrestag des Mauerfalls gefeiert. Praktisch, auch anhand bibliometrischer Indikatoren, können wir feststellen, dass die Resonanz und die Unterstützung für die Sache des Vollgeldes, auch international, gerade in den letzten zwei bis drei Jahren deutlich zugelegt hat. Dieser Themenzyklus befindet sich auf dem aufsteigenden Ast – eine gute Nachricht, die noch Weitergehendes erwarten lässt.

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Fußnoten

[1] monetative.de. - vollgeld.de/vollgeld-broschuere/

[2] www.vollgeld-initiative.ch -  www.vollgeld.ch/ 

[3] monetary.org/wp-content/uploads/2011/09/32-page-brochure.pdf -  monetary.org/wp-content/uploads/2013/01/HR-2990.pdf

[4] positivemoney.org/our-proposals/draft-legislation/. -  positivemoney.org/our-proposals/ positive-money-proposals-in-plain-english.

[5] Häring 2009.                                         

[6] Zarlenga 2005.

[7] Weitere Ausführungen dazu auf vollgeld.de/100-prozent-reserve-chicago-plan.

[8] Mayer 2013, 2014, Gollan/Hanten/Mayer 2013. Vgl auch Gudehus 2014.

[9] Gudehus 2014.

[10] Schemmann 2013.

[11] Schemmann 2012.

[12] Auf vollgeld.de/eurostaaten-schuldenkrise/ finden sich Beispiele für Konzepte einer Parallelwährung im Euroraum von Th. Mayer, St. Keen, B. Lietaer, E. Dorfner und Chr. Gelleri/Th. Mayer. Eine weitere Variante in Form eines Nordländer-Euro und Südländer-Euro als Binnenwährungen parallel zum EZB-Euro hat Th. Mayer 2014, 181–208, vorgebracht.

[13] Turner 2013 u 2014.

[14] Wolf 2013.

[15] Jackson 2013, 16 ff.

[16] Jackson 2013  19 ff.

[17] Vgl. Gudehus 2013, Mayer 2013.   

[18] Walter 2011; 2013 204.

[19] Zu diesem Thema gibt es merkwürdigerweise keine akademischen Quellen, jedenfalls keine leicht auffindbaren. Vgl Abram 2008.

[20] Striner 2014.       

[21] Vgl Mensching 2014.

[22] Art. 123 (1) AEUV: Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (im Folgenden als 'nationale Zentralbanken' bezeichnet) für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken.

[23] Art. 123 (1) AEUV  gilt für alle EU-Mitgliedstaaten, also auch für Großbritannien und andere Nicht-Eurostaaten. Lediglich hat die britische Regierung als eine Ausnahme erwirkt, dass sie weiter Kassenkredit von der Bank von England beziehen darf, jedoch nichts darüber Hinausgehendes.

[24] Zum Beispiel in Deutschland im Deutschen Münzgesetz (MünzG) §§ 1 u 6.

[25] Lochmaier 2014.

[26] Draft Regulation 017-2011, The Central Bank of Ecuador, Quito, 10 Jan 2011. – Money from nothing? Electronic money in Ecuador, The Economist, 3 Sep 2014.

[27] Zum Thema Currency- versus Bankinglehre vgl Vollgeld.de/currency-versus-banking.

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Literatur

Abram, Bill 2008: Canadian Monetary History. National money created to be spent into existence 1935 to 1974, Maple Bay, Brit.Columbia: C&W Publishing.

Benes, Jaromir / Kumhof, Michael 2012: The Chicago Plan Revisited, IMF Working Paper, WP/12/202. A revised draft dates from February 12, 2013.

Gollan, Götz /Hanten, Mathias /Mayer, Thomas 2013: Die sichere Einlage ist möglich, aber nicht kostenlos, BörsenZeitung, Nr.237, 10 December 2013, 5.

Gudehus, Timm 2013: Geldordnung, Geldschöpfung und Staatsfinanzierung, Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 62.Jg, Heft 2/2013, verfügbar auf: vollgeld.de/papers-und-manuskripte-zur-vollgeldreform.

Gudehus, Timm 2014: Vollgeldkonten und Vollgeldbanken > vollgeld.de/schrittweise-einfuehrung-von-vollgeld.

Häring, Norbert 2009: Es werde Geld, es werde Krise, Handelsblatt Essay, 24 Juni 2009.

Huber, Joseph / Robertson, James 2000: Creating New Money, London: New Economics Foundation.

Huber, Joseph 2014: Modern Money Theory and New Currency Theory. A Comparative Discussion, real-world economics review, no.66, January 2014, 38–57.

Jackson, Andrew 2013: Sovereign Money Creation, London: Positive Money, November 2013. Available at positivemoney.org/our-proposals/sovereign-money-creation.

Lochmaier, Lothar 2014: Virtuelle Währungen, Teile 1-3, CFO World, http://www. cfoworld.de/digitales-geld-der-waehrungshueter. 

Mayer, Thomas [Monetative] / Huber, Roman 2014: Vollgeld. Das Geldsystem der Zukunft, Marburg: Tectum Verlag.

Mayer, Thomas [Monetative]2013: Sieben Verfahren, Vollgeld in Umlauf zu bringen und zu verbuchen, auf: vollgeld.de/papers-und-manuskripte-zur-vollgeldreform.

Mayer, Thomas 2013: Die ehrbare Bank, Frankfurter Allgemeine , 10 August 2013.

Mayer, Thomas 2014: Macht unser Geld sicherer! Frankfurter Allgemeine, 23 February 2014, 34./2014, 333–345.

Mayer, Thomas 2014: Die neue Ordnung des Geldes, München: FinanzBuch Verlag.

Mensching, Christopher 2014: Das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung in Art. 123 Abs. 1 AEUV – eine kritische Bestandsaufnahme, Europarecht, 49. Jg, Heft 3.

Schemmann, Michael 2012: Liquid Money. Federal Reserve and Central Bank Accounts for Everyone, IICPA Publications.

Schemmann, Michael 2013: Geschäftsplan einer Vollgeldeinlagenbank, Arbeitspapier v. 18 April 2013.

Striner, Richard 2014 (im Erscheinen): Pure Money, New York: Praeger.

Turner, Adair 2013: Debt, Money and Mephistopheles. How do we get out of this mess? Cass Business School, 6 Feb 2013; available at http://www.fsa.gov.uk/ static/pubs/speeches/0206-at.pdf.  

Turner, Adair 2014: Printing money to fund deficit is the fastest way to raise rates, Financial Times, 10 Nov 2014.

Walter, Johann 2013: Geldordnung: Schuldenkrise oder Free Lunch? Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Heft 4, April 2013, 201–205.

Walter, Johann 2011: Geldordnung – eine ordnungspolitische Alternative, Wirtschaftsdienst. Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 91 Jg, 8/2011, 543–549.

Wolf, Martin 2013: The Case for Helicopter Money, Financial Times, 12 Feb 2013.

Zarlenga, Stephen 2005: The 1930s Chicago Plan and the 2005 American Monetary Act, available at www.monetary.org/the-1930s-chicago-plan-vs-the-american-monetary-act/2009

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